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   BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19   

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https://dejure.org/2019,34366
BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19 (https://dejure.org/2019,34366)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19 (https://dejure.org/2019,34366)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 2 BvQ 85/19 (https://dejure.org/2019,34366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag mangels Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags mangels Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - zudem kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG benannt - Verhängung strafrechtlicher Sanktionen gegen ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags mangels Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - zudem kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG benannt - Verhängung strafrechtlicher Sanktionen gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung; Offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags mangels Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - zudem kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG benannt - Verhängung strafrechtlicher Sanktionen gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19
    Wird isoliert der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, muss die Antragsschrift diejenigen Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.12.2016 - 1 BvQ 49/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19
    Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 49/17

    Keine Auslagenerstattung im einstweiligen Anordnungsverfahren mangels Begründung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19
    Wird isoliert der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, muss die Antragsschrift diejenigen Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19
    Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
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